Diese vermietete 2-Zimmer-Eigentumswohnung befindet sich im ersten Obergeschoss eines massiv errichteten Wohngebäudes aus dem Jahr 1986. Das überschaubare Haus umfasst lediglich drei Wohneinheiten und vermittelt dadurch einen angenehm privaten Wohncharakter. Mit einer Wohnfläche von ca. 45,86 m² und einer funktionalen Raumaufteilung bietet die Wohnung ideale Voraussetzungen für Singles oder Paare und stellt zugleich eine interessante Kapitalanlage mit bereits vertraglich vereinbarter Mietanpassung dar.
Den Mittelpunkt der Wohnung bildet der offen konzipierte Wohn-, Ess- und Kochbereich. Die vorhandene Einbauküche ist platzsparend in den Wohnraum integriert und fügt sich harmonisch in das Gesamtkonzept ein. Zugleich verbleibt ausreichend Fläche für einen Essplatz sowie eine gemütliche Wohnlandschaft. Über die zentrale Diele sind das Duschbad mit WC und das separate Schlafzimmer erreichbar. Von hier aus gelangt man auf die großzügige Terrasse zur Gartenseite, die einen geschützten Außenbereich und zusätzlichen Wohnkomfort bietet.
Ein weißer Fliesenboden sorgt für ein helles, gepflegtes und pflegeleichtes Erscheinungsbild. Doppelverglaste Holzfenster aus Mahagoni verleihen den Räumen einen warmen, charaktervollen Akzent. Ergänzende Staufläche steht in einem separaten, von außen zugänglichen Abstellraum im Erdgeschoss hinter der Garage zur Verfügung.
Die Wohnung ist seit dem 1. Juni 2021 vermietet. Die derzeitige monatliche Nettokaltmiete beträgt 580,00 €, entsprechend einer Jahresnettokaltmiete von 6.960,00 €.
Für Kapitalanleger besonders interessant ist der bereits geschlossene und unterzeichnete Nachtrag zum bestehenden Mietvertrag: Vermieter und Mieter haben einvernehmlich vereinbart, die monatliche Nettokaltmiete mit Wirkung zum 1. Februar 2027 auf 700,00 € anzuheben. Ab diesem Zeitpunkt erhöht sich die Jahresnettokaltmiete auf 8.400,00 €. Dies entspricht einer Steigerung der Nettokaltmiete um 120,00 € monatlich beziehungsweise 1.440,00 € jährlich und verbessert die zukünftige Ertragssituation der Immobilie entsprechend.
Für die Wohnungseigentümergemeinschaft wurde bislang keine Instandhaltungsrücklage gebildet. Künftige Instandhaltungsmaßnahmen werden im Rahmen der gemeinsamen Beschlüsse der Eigentümer finanziert. Dieser Umstand wurde bei der Kaufpreisgestaltung berücksichtigt.
Da die Wohnungseigentümergemeinschaft aus lediglich zwei Eigentümern besteht, wird derzeit gemeinsam eine neue WEG-Verwaltung gesucht. Die künftige Verwaltung der Gemeinschaft wird somit neu organisiert.




















