Energetische Sanierungen sind notwendig, um den Energieverbrauch zu reduzieren, den CO2-Ausstoß zu verringern und somit den Klimawandel zu bekämpfen. In Deutschland gibt es seit einigen Jahren bereits Verpflichtungen und Anreize für Hausbesitzer und Vermieter, ihre Gebäude energetisch zu sanieren. Der letzte Koalitionsbeschluss zu diesem Thema hat jedoch für Aufsehen gesorgt.
Am 18. März 2023 hat die Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD beschlossen, dass alle Gebäude in Deutschland bis zum Jahr 2050 klimaneutral sein sollen. Dafür müssen energetische Sanierungen von Bestandsgebäuden und Neubauten deutlich vorangetrieben werden. Um dies zu erreichen, werden die bisherigen Verpflichtungen und Anreize verschärft und ausgebaut.
Konkret bedeutet dies, dass ab dem Jahr 2025 alle Vermieter verpflichtet sind, ihre Gebäude auf einen bestimmten Energiestandard zu bringen. Dies betrifft vor allem ältere Gebäude, die bisher noch keine energetische Sanierung erfahren haben. Die genauen Anforderungen an den Energiestandard werden in den kommenden Monaten von der Regierung festgelegt.
Für Eigentümer von Bestandsgebäuden wird es ebenfalls Verpflichtungen geben. Ab dem Jahr 2030 müssen alle Gebäude mit einem Baujahr vor 2000 auf den gleichen Energiestandard gebracht werden wie Neubauten. Hierbei handelt es sich um einen sehr hohen Standard, der nur durch umfassende Sanierungsmaßnahmen erreicht werden kann.
Um diese Verpflichtungen umsetzen zu können, werden auch die Anreize und Förderungen für energetische Sanierungen ausgebaut. So wird es z.B. höhere Zuschüsse für Sanierungen geben und die KfW-Förderbank wird zusätzliche Mittel zur Verfügung stellen.
Diese Verpflichtungen und Anreize sind notwendig, um den Klimawandel zu bekämpfen und die Klimaziele der Bundesregierung zu erreichen. Die energetische Sanierung von Gebäuden ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer klimaneutralen Gesellschaft. Auch Hausbesitzer und Vermieter sollten sich dieser Verantwortung bewusst sein und ihre Gebäude so schnell wie möglich energetisch sanieren.
Bei den Koalitionsgesprächen vom 29.03.2023 haben sich die Regierungsparteien darauf geeinigt, dass die Verpflichtungen zur energetischen Sanierung von Gebäuden noch weiter verschärft werden sollen.
Konkret soll es ab dem Jahr 2035 eine Pflicht zur Nutzung erneuerbarer Energien geben. Dies betrifft insbesondere Heizungen, die bisher mit fossilen Brennstoffen betrieben werden. Ab dem genannten Jahr sollen nur noch erneuerbare Energien zur Beheizung von Gebäuden verwendet werden dürfen.
Zudem soll es eine Steuer auf den CO2-Ausstoß von Gebäuden geben. Diese soll ab dem Jahr 2030 schrittweise eingeführt werden und ab dem Jahr 2040 verpflichtend sein. Hausbesitzer und Vermieter, die ihre Gebäude energetisch sanieren und somit den CO2-Ausstoß reduzieren, können diese Steuer jedoch vermeiden oder reduzieren.
Diese Maßnahmen zeigen, dass die Bundesregierung den Kampf gegen den Klimawandel sehr ernst nimmt und energieeffiziente Gebäude als einen wichtigen Baustein betrachtet. Es wird jedoch auch deutlich, dass dies nur mit einem deutlichen Kurswechsel in der Energiepolitik und mit klaren Verpflichtungen und Anreizen erreicht werden kann.
Es bleibt abzuwarten, wie die Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen erfolgen wird und welche Auswirkungen dies auf Hausbesitzer und Vermieter haben wird. Klar ist jedoch, dass die energetische Sanierung von Gebäuden weiterhin ein wichtiges Thema bleiben wird.
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