Wer einen Angehörigen verliert, hat in der Regel kaum Zeit, den Verlust zu verarbeiten. Wenn zur Erbmasse auch eine Immobilie gehört, melden sich schnell die Ämter und Behörden mit ihren Formalien und Forderungen.
Ihren Verlust können wir leider nicht mindern, aber Ihnen zumindest unterstützend zur Seite stehen, wenn es um die Frage geht, was mit der geerbten Immobilie geschehen kann und soll. Schließlich sind die Prozesse, die bei einer Immobilienerbschaft angestoßen werden, schon bei einem Alleinerben äußerst komplex. Ist eine Erbengemeinschaft vorhanden, birgt dies zudem erhebliches Konfliktpotenzial und erhöht die emotionale Belastung zusätzlich.
Doch welche Lösung passt am besten zu Ihnen und Ihrer individuellen Situation?
Die Antwort auf diese Frage finden Sie in unserem Ratgeber für Immobilienerbschaft.
Ihr Blum + Partner Immobilien-Team